CB-News

Inhalt:

CB-Funk und SSB???    
Pflicht? CB-Mobilfunkgeräte mit "e"-Kennzeichnung
   -
"e"-Zeichen: Wirrwarr um Altgeräte (Richtigstellung)
   - Anmerkung von CB-Fun
   
     
     
     

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gebeten, schnellstmöglich Regelungen für SSB im CB-Funk zu erarbeiten und umzusetzen. Die Regulierungsbehörde hat daraufhin eine SSB-Regelung ausgearbeitet, die folgende Eckdaten vorsieht: Für SSB-Betrieb werden Einzelfrequenzzuteilungen erteilt (es wird also eine Anmelde- und Beitragspflicht bestehen); diese Frequenzzuteilungen werden zunächst befristet erteilt (voraussichtlich bis 31. März 2004); es wird nur Sendebetrieb auf den Kanälen 4 bis 15 und nur Sprachübertragung erlaubt sein; die höchstzulässige Senderausgangsleistung beträgt 4 Watt (PEP); es dürfen nur solche Geräte verwendet werden, die nach der Euro-Norm EN 300 433 gebaut und entsprechend gekennzeichnet und in Verkehr gebracht sind (im Besitz befindliche "Exportgeräte" werden durch die neue Regelung also nicht "legalisiert"). Diese Angaben sind inzwischen von der Regulierungsbehörde bestätigt worden. Wann die Regelung in Kraft tritt, steht noch nicht endgültig fest. Nach Angaben der Behörde sind einige interne Abstimmungsprozesse noch nicht abgeschlossen. Wir werden unsere Leser sofort informieren, sobald die Behörde die neue Regelung in Kraft setzt. - wolf - Anmerkung der Redaktion: Die erlaubten Geräte nach EN 300 433 verfügen normalerweise über 40 Kanäle, von denen im Rahmen der SSB-Regelung in Deutschland sendeseitig nur die Kanäle 4 bis 15 benutzt werden dürfen. "Kastrierte" (auf die Kanäle 4 bis 15 beschränkte) Geräte speziell für den deutschen Markt wird es nicht geben. © FM-FUNKMAGAZIN

Ab 1. Oktober 2002 dürfen nur solche elektrischen und elektronischen Geräte in Kraftfahrzeuge eingebaut werden, die neben dem CE-Zeichen auch eine "e"-Kennzeichnung aufweisen. Davon sind auch CB-Mobilfunkgeräte betroffen. (Wir berichteten bereits im vergangenen Monat ausführlich über diese Regelung.)
Die deutschen CB-Funk-Anbieter haben inzwischen Mobilgeräte mit "e"-Kennzeichnung auf den Markt gebracht:
Alan/Albrecht bietet die Modelle Albrecht AE 4090, AE 4190, AE 5090 und AE 5290 mit "e"-Kennzeichnung.
Stabo Elektronik liefert die Mobilgeräte der xm 3...- und xm 5-Serien sowie die Freisprecheinrichtung VOX-Mike mit dem "e"-Zeichen aus.

Alte Geräte ohne "e"-Kennzeichnung, die bereits in einem Kfz eingebaut sind, dürfen weiter benutzt werden. Sie dürfen jedoch bei einem Fahrzeugwechsel nicht mehr in ein anderes Kfz eingebaut werden. © FM-FUNKMAGAZIN

Ab 1. Oktober dürfen nur solche "elektrischen/elektronischen (Kfz-)Unterbaugruppen" (dazu zählen auch Mobilfunkgeräte) in Verkehr gebracht werden, die mit einem "e"-Zeichen gekennzeichnet sind (wir berichteten mehrfach)
In diesem Zusammenhang meldeten wir, dass "Altgeräte" ohne "e"-Kennzeichnung nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) nach dem 1. Oktober 2002 nicht mehr in Kfz eingebaut werden dürfen.
Das KBA teilte uns daraufhin mit, dass eine solche Festlegung über "Altgeräte" von ihm nicht getroffen worden sei, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gäbe.
Unsere Meldung beruhte auf Angaben eines renommierten EMV-Fachmannes. In der Tat ist die Frage der "Altgeräte" ungeklärt und wird in Fachgremien kontrovers diskutiert.
Das KBA sieht sich nicht in der Lage, auf die Frage, ob Altgeräte ohne "e"-Zeichen nach dem 1. Oktober 2002 in Kfz eingebaut werden dürfen, eine verbindliche Antwort zu geben. Ein leitender Mitarbeiter erklärte uns auf Anfrage, das KBA sei für diese Frage nicht zuständig.
Die Situation hinsichtlich der Altgeräte ist also zur Zeit unklar. Nach unseren Informationen werden sich möglicherweise auch noch das Verkehrsministerium und die RegTP mit der Angelegenheit befassen. © FM-FUNKMAGAZIN   www.funkmagazin.de

Anmerkung von CB-Fun:
Der Einbau von elektrischen/elektronischen Geräten in das Fahrzeug wird auch weiterhin dem Fahrzeughalter überlassen sein. EIn "e"-Zeichen im Fahrzeug ist ebenso unsinnig wie ein Brandloch im Sitz. Hier scheinen sich irgendwelche EU-Kommissare zu langweilen. Denn, wer fragt schon ob auf Brummis Konsole ein Ventilator mit "e"-Zeichen surrt, der Walkman mit "e"-Zeichen dröhnt, die Innenbeleuchtung mit "e"-Zeichen blau schimmert?
Nur, der verantwortungsvolle Fahrzeugführer muss sich im Klaren sein, dass diese nicht konformen Geräte versicherungstechnisch angelastet werden können - mehr nicht.